Satzung des „Cannabis Social Club Frankenwald e.V.“
Cannabis Social Clubs (CSC) sind Anbaugemeinschaften von Cannabisnutzer:innen, die ihren Eigenbedarfsanbau gemeinschaftlich organisieren.
Ziel des Cannabis Social Club Frankenwald e.V. (nachfolgend „Cannabis Social Club Frankenwald e.V.“ genannt) ist die Gründung und der Betrieb einer solchen Anbaugemeinschaft, sobald die gesetzliche Grundlage dafür vorhanden ist.
Da der gemeinschaftliche Anbau von THC-haltigem Hanf, auch für den Eigenbedarf in Deutschland zurzeit noch nicht klar juristisch definiert ist, und auch unter Umständen aktiv strafrechtlich verfolgt wird, werden die vorrangigen Aufgaben und Ziele des Vereins und der Mitglieder:innen zunächst darin bestehen, sich als Interessengemeinschaft von Cannabis-Konsument:innen und Patient:innen einzusetzen für:
- Die Änderung der Drogengesetzgebung in Deutschland
- Eine akzeptierende und regulierende Drogenpolitik
- Aufklärung, Prävention und Bildungsarbeit intern, extern und auch an Schulen
sowie die Vorbereitung und Ausgestaltung der Räumlichkeiten und Strukturen, um im Falle einer Legalisierung schnell und effektiv die Versorgung der Mitglieder:innen sichern zu können.
Der Verein befürwortet Qualitätskontrollen durch staatliche Labore oder durch den Verein selbst.
„Cannabis Social Club Frankenwald e.V.“ nimmt als Mitglieder volljährige Cannabis-Nutzer:innen auf, die eine sichere Versorgung mit Qualitätskontrollen und -standards, unter Ausschluss der Öffentlichkeit wollen, und sich für eine Veränderung in der Drogenpolitik einsetzen wollen. Das umfasst sowohl medizinische AnwenderInnen, als auch GenusskonsumentInnen.
In diesem Sinne gibt sich „Cannabis Social Club Frankenwald e.V.“ seine Satzung.
§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen: Cannabis Social Club Frankenwald e.V.
- Er hat seinen Sitz in 96346 Wallenfels und soll ins Vereinsregister eingetragen werden
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 2024
§2 Ziele und Aufgaben des Vereins
Ziel des Vereins ist der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf seiner Mitglieder unter legalen Bedingungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Damit soll den Mitgliedern ein kostengünstiger Zugang zu unterschiedlichen Sorten Cannabis ermöglicht werden. Der Verein setzt sich für ein Ende der Drogenprohibition und für die Schaffung regulierter Märkte, insbesondere für regulierte Cannabis-Märkte und die dafür notwendigen Gesetzesänderungen und gesellschaftlichen Veränderungen, ein.
§7 Satzungsänderung und Auflösung
- Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschläge zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur Auflösung sind von der Mitgliederversammlung an den Vorstand zu richten und vom Vorstand den stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung bekannt zu geben.
- Beschlüsse zur Änderung der Satzung bedürften einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
- Ein Beschluss zur Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung.
- Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von einer zuständigen Behörde vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.
- Bei Auflösung des Vereins geht ein mögliches Vereinsvermögen nach Liquidation zu gleichen Teilen an folgende Vereine:
- Deutsche Kinderkrebs-Hilfe
- Deutsches Rotes Kreuz
- Deutscher Hanf Verband
Wolfersgrün, den 20.08.2024