Satzung


Satzung des Cannabis Social Club Frankenwald

Präambel

Der Cannabis Social Club Frankenwald ist eine Anbaugemeinschaft von Cannabisnutzern, die ihren Eigenbedarfsanbau gemeinschaftlich organisieren und sich für eine akzeptierende und regulierende Drogenpolitik einsetzen.

§ 1 Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen Cannabis Social Club Frankenwald und hat seinen Sitz in Wolfersgrün.

§ 2 Zweck und Ziele

Der Zweck des Cannabis Social Club Frankenwald ist die Organisation und Durchführung eines legalen Anbaus von Cannabis für den Eigenbedarf gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Ziele des Vereins umfassen:

  1. Die Förderung einer akzeptierenden und regulierenden Drogenpolitik in Deutschland.
  2. Die Unterstützung von Aufklärung, Prävention und Bildungsarbeit bezüglich des verantwortungsvollen Umgangs mit Cannabis.
  3. Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung der Mitglieder durch einen kontrollierten Anbau von Cannabis.
  4. Die Zusammenarbeit mit staatlichen Laboren oder anderen qualifizierten Einrichtungen zur Durchführung von Qualitätskontrollen.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied des Cannabis Social Club Frankenwald kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich aktiv für die Ziele des Vereins einsetzt.

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand nach Antragstellung.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

§ 4 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  • Die Mitgliederversammlung
  • Der Vorstand

Nähere Bestimmungen zu den Organen regelt die Geschäftsordnung des Vereins.

§ 5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

Sie ist mindestens einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen.

Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere über Satzungsänderungen, die Wahl und Abberufung des Vorstands sowie über die Entlastung des Vorstands.

§ 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich.

§ 7 Satzungsänderung und Auflösung

Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen in einer Mitgliederversammlung.

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Schlussbestimmungen

Diese Satzung tritt am Tag der Verabschiedung in Kraft.

Wolfersgrün, den 01.04.2024